Rechtliche Einordnung

E-Rechnungspflicht 2025: Was B2B-Unternehmen jetzt wissen müssen

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im deutschen B2B-Geschäft schrittweise zur Pflicht. Hier die wichtigsten Fristen und was sie für Ihr Unternehmen konkret bedeuten.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihre Kanzlei.

Der Zeitplan im Überblick

ZeitpunktWas gilt
seit 1.1.2025Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen können.
bis Ende 2026Rechnungssteller dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen versenden.
bis Ende 2027Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen die Übergangsregel weiter nutzen; größere Unternehmen müssen auf E-Rechnung oder ein zulässiges EDI-Verfahren umstellen.
ab 1.1.2028E-Rechnung nach EN 16931 wird für praktisch alle inländischen B2B-Rechnungen verpflichtend.

Angaben nach aktuellem Kenntnisstand zum Wachstumschancengesetz. Prüfen Sie verbindliche Details und etwaige Änderungen bei Ihrem Steuerberater oder auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.

Was bedeutet "empfangen können" konkret?

Seit 2025 dürfen Sie eine korrekt ausgestellte E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X) von einem Geschäftspartner nicht mehr ablehnen. Sie brauchen keine neue Software dafür – es reicht, die Datei entgegenzunehmen und die enthaltenen Daten weiterzuverarbeiten, etwa indem Sie sie mit einem PDF-Betrachter öffnen (bei ZUGFeRD) oder mit einem Werkzeug wie RechnungReady einsehen.

Was bedeutet das für den Versand meiner eigenen Rechnungen?

Hier greifen die Übergangsfristen: Kleinere Unternehmen haben mehr Zeit, sich umzustellen. Aber die Richtung ist eindeutig – spätestens ab 2028 reicht eine einfache PDF- oder Papierrechnung im inländischen B2B-Geschäft nicht mehr aus. Wer jetzt schon in der Lage ist, E-Rechnungen zu erstellen, vermeidet Zeitdruck kurz vor Ablauf der Fristen.

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Prüfen, ob eingehende E-Rechnungen von Lieferanten bereits bei Ihnen ankommen können, ohne abgelehnt zu werden.
  • Eine bestehende Rechnungsvorlage einmal testweise als XRechnung oder ZUGFeRD exportieren, um den Prozess zu kennen, bevor er zur Pflicht wird.
  • Klären, welches Format Ihre wichtigsten Geschäftskunden erwarten – XRechnung oder ZUGFeRD (siehe Vergleich).

RechnungReady wurde genau für diesen Übergang gebaut: Sie brauchen keine neue Buchhaltungssoftware, um konform zu werden – laden Sie Ihre bestehende PDF-Rechnung hoch und erhalten Sie eine geprüfte XRechnung oder ZUGFeRD-Datei.

Jetzt vorbereitet sein, statt später unter Zeitdruck

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